Wir haben für uns Grundsätze und Richtlinien definiert, denen wir bei unserer Tätigkeit bedingungslos folgen:
• moralische und ethische Integrität – Die moralische und ethische Integrität ist das wertvollste Gut des Beraters, daher muss sich alles Handeln ohne Abwägung dieser unterordnen. Daraus leitet sich ganz natürlich die Beachtung von Gesetzen und Verordnungen sowie „Standesregeln“ ab. Kein Klient oder Geschäft ist es wert, die eigene Integrität außer Acht zu lassen.
• Mensch im Mittelpunkt – Das Unternehmen selbst ist eine Koalition aus Menschen, mit den Teilnehmern Unternehmer, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Der Unternehmer steht dabei nicht nur für sich selbst, sondern auch zusätzlich auch für die Menschen in seinem privaten Umfeld. Zahlen, Kennzahlen, Zahlungsströme und Regularien dienen nur als vereinfachte Abbildung dieses Gebildes interagierender Menschen. Jede Form der Beratung, die nur an der vereinfachten Abbildung herumdoktert, greift zu kurz. Ein Berater, der nicht zu den Menschen durchdringt, verdient den Namen nicht. Auch wenn die Beratung in der Regel im Unternehmen beginnt, enden die Auswirkungen auch immer bei den Menschen in der Privatsphäre des Unternehmers.
• Verschwiegenheit – Verschwiegenheit ist für uns keine leere Floskel, sondern elementarer Bestandteil jeder vertrauensvollen Beziehung. Für den Geschäftsführer ist die Verschwiegenheit bereits seit frühester Berufstätigkeit auch in schwierigen Situationen geübte Praxis.
• Unabhängigkeit – Im Rahmen unserer Beratung sind wir unabhängig von der Finanz- und Versicherungsvermittlung. Gegebenenfalls diskutieren wir mit über Anlagestrategien und Versicherungslösungen, tun dies jedoch dann als „interessierte Laien“, die die spezialisierten, oftmals beim Klienten schon tätigen Dienstleister einbinden und anspornen.
• Beratungsgrundsätze – Beratung erfolgt nur in Feldern, die durch die eingesetzten Berater auch selbst durchdrungen werden, ansonsten werden Experten hinzugezogen oder ein Mandat abgelehnt. Die Beratung fußt auf betriebswirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Know-How sowie fundierten Erfahrungen in der Praxis. Die Einordnung des Beobachteten in einen breiteren Zusammenhang ist der Anspruch der Beratung.
Beratungsgrundsätze des Berufsverbands „DIE KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e.V.“ (KMU-Beraterverband)
Über unsere eigenen Grundsätze hinaus geht ein KMU-Berater die Verpflichtung ein, nach den Beratungsgrundsätzen des Verbands zu praktizieren. Dies empfinden wir jedoch keinesfalls als eine Bürde. Bestandteile dieser Grundsätze sind unter anderem:
• fachliche Qualifizierung
• regelmäßige Weiterbildungen
• Unabhängigkeit und Objektivität
• Vertraulichkeit
• Transparenz
Wir folgen diesen Richtlinien streng, da uns diese Werte unabhängig von der Mitgliedschaft des Verbandes persönlich wichtig sind.